Schramek, Meier & Coll. Rechtsanwälte PartmbB

Mitglieder

Das Bau- und Architektenrecht sowie das Vergaberecht sind wesentliche Schwerpunkte in der Beratungstätigkeit unserer Kanzlei. Wir verfügen über langjährige Erfahrungen mit Großbauprojekten und sind sowohl regional, als auch bundesweit tätig. Hierzu gehören unter anderem Neubauvorhaben sowie Sanierungs- und Umbaumaßnahmen für Krankenhäuser, Gewerbebauten, Baumaßnahmen im Bereich Hoch-, Tief- und Ingenieurbau sowie der technischen Gebäudeausrüstung. Wir beraten den Mandanten umfassend vom Beginn bis zum Ende des Projektes. Schwerpunkte liegen hierbei zum einen in der Vorbereitung, wenn es z.B. darum geht, ob Maßnahmen öffentlich-rechtlich zulässig sind oder Fördermittel bewilligt werden, die den Empfänger an die Einhaltung des Vergaberechts binden. Zum anderen liegen Schwerpunkte in der Abwicklung, d. h. in der Vertragsgestaltung, der baubegleitenden juristischen Beratung sowie der Nachbereitung des Projektes, sollte es z.B.
zu Mängeln oder Problemen mit der Abrechnung kommen.

Zudem beraten wir Mandanten im Bereich des Wirtschaftsrechts, z.B. bei Rahmen- und Lieferverträgen sowie bei Fragen im Zusammenhang mit Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Unsere Beratungsleistungen umfassen insbesondere:
-  Rechtliche Bewertung der Zulässigkeit von Investitionsprojekten
-  Beratung im Zusammenhang mit der Einhaltung des Vergaberechts
-  Vertragsgestaltung mit Architekten, Ingenieuren und Sonderfachplanern (Technische Gebäudeausrüstung, Tragwerksplanung usw.)
-  Vertragsgestaltung mit den bauausführenden Unternehmen in verschiedenen Konstellationen (Generalunternehmerverträge, losweise Beauftragung von Gewerken, Einheitspreisverträge, Pauschalpreisverträge usw.)
-  Baubegleitende Rechtsberatung, insbesondere im Zusammenhang mit Mängeln oder Bauablaufstörungen
-  Nachtragsmanagement, vor allem Prüfung und Bewertung von während der Bauzeit geforderten Mehrvergütungsansprüchen der Baubeteiligten 
-  Prüfung und Bewertung von Honoraransprüchen der Architekten und Ingenieure bei Abschlags- und Schlussrechnungen 
-  Beratung im Umgang mit Mängelansprüchen gegenüber Architekten und Ingenieuren sowie bauausführenden Unternehmen 
-  Beratung im Zusammenhang mit Beweissicherungsverfahren bei Planungs- und/oder Baumängeln
-  Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung bei der Durchsetzung eigener und der Abwehr fremder Ansprüche im Streitfall

Kontakt
Schramek, Meier & Coll. Rechtsanwälte PartmbB
Schlachthofstraße 4
99423 Weimar

Tel. 03643 / 86 57 0
Fax 03643 / 86 57 23

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