Corona-Soforthilfe in Thüringen

Neuigkeiten

Die Coronapandemie verursacht in zahlreichen Thüringer Unternehmen enorme, teils Existenz bedrohende Schäden. Deshalb stehen ab sofort Mittel für nicht rückzahlbare Liquiditätshilfen zur Verfügung. Aktuell kann dazu für Liquiditätsausfälle ein einmaliger Zuschuss in Höhe von maximal 30.000 EUR in Form einer Soforthilfe beantragt werden. Antragsberechtigt sind im Haupterwerb tätige gewerbliche Unternehmen inklusive Einzelunternehmen. Darüber hinaus können wirtschaftsnahe freie Berufe und die Kreativwirtschaft der Branchennummern 71-74, 855 sowie 90 gemäß der Klassifikation der Wirtschaftszweige (WZ 2008) gefördert werden.

Staffelung

  • 5.000 EUR für Unternehmen bis 5 Mitarbeiter
  • 10.000 EUR für Unternehmen mit 6 bis10 Mitarbeitern
  • 30.000 EUR für Unternehmen mit 11 bis 50 Mitarbeitern

Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt mit Feststellung der Förderfähigkeit durch die Thüringer Aufbaubank. Dies setzt voraus, dass der Antrag vollständig ausgefüllt wurde und die Angaben plausibel sind. Zudem müssen der Thüringer Aufbaubank neben dem Antrag die erforderlichen Anlagen (De-minimis-Erklärung, bei gewerblich tätigten Unternehmen die Gewerbeanmeldung) vorliegen.
 

Alle notwendigen Informationen und das Antragsformular finden Sie  hier »»

Kontakt
Thüringer Aufbaubank
Gorkistraße 9
(S-Finanzzentrum)
99084 Erfurt
PF 900244

Hotline: 0800 534 56 76

Servicezeiten:
werktags: 8.30 – 18 Uhr (freitags bis 15 Uhr)
infoaufbaubankde